Nassmüll


Bei Nassmüll handelt es sich um organische Küchenabfälle, die in Kantinen und Großküchen bei der Zubereitung von Speisen oder nach dem Verzehr der Lebensmitteln anfallen. Der hohe Aufwand für die fachgerechte Nassmüllentsorgung kann durch bedarfsgerechte Lösungen gemindert werden. Warum die fachgerechte Entsorgung von Nassmüll ein wichtiges Thema ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Entsorgung aus Nassmüllanlage
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Anforderungsprofil für die Entsorgung von Speiseabfällen aus Nassmüllanlagen in gewerblichen Betrieben
Anforderungsprofil (PDF)

Eine echte Entsorgungsalternative


Der Begriff Nassmüll ist vor ca. 30 Jahren durch die technische Entwicklung einer Entsorgungsanlage für Speisereste und Küchenabfälle entstanden. Diese Anlage wurde für die komplexen Anforderungen einer hygienischen Entsorgung innerhalb einer Großküche zur Gemeinschaftsverpflegung eine Anlage entwickelt, die sowohl im Produktionsbereich als auch im Spülmaschinenbereich eine optimale Lösung darstellte. 

Mit der „Nassmüllanlage“ war auch der Begriff „Nassmüllentsorgung“ geboren.

Etwa zeitgleich entstanden in Deutschland auch die ersten Biogasanlagen. Zu der bis dahin vorrangig praktizierten Verfütterung von Speiseresten an Schweine, entwickelte sich damit eine echte Entsorgungsalternative.

Einführung der Hygieneverordnung

Große Schäden und Gefahren durch Tierseuchen wie Schweinepest und BSE, die ursächlich mit der Verfütterung von Küchenabfällen in Zusammenhang gebracht wurden, führten zu gesetzgeberischen Veränderungen für die Speiseresteentsorgung. Innerhalb der EU wurde die Hygieneverordnung eingeführt. Das deutsche Tierkörperbeseitigungsgesetz war damit praktisch abgeschafft.

Die Verfütterung von Speiseabfällen wurde mit vierjähriger Übergangsfrist verboten. Küchen- und Kantinenabfälle (Abfallschlüssel Nr. 20 01 08) wurden in die Kategorie 3 Material der Hygieneverordnung EU 1774-2002 (Nicht für den menschlichen Verzehr) eingeteilt. In der Folge wurde die europäische Verordnung in deutsches Recht umgesetzt (TierNebG – Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, bzw. TierNebV – Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung).

Tankwagen für Nassmüllanlage

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Weiterentwicklung der Nassmülltechnik

Die Weiterentwicklung der Nassmüllanlagentechnik wurde bereits vor einigen Jahren auch auf die Abwasserbehandlung der Großküche ausgedehnt. Durch eine automatisierte Fettabscheiderwartung werden die abgeschiedenen Fett- und Schlammstoffe aus der Fettabscheideranlage in den Sammeltank der Nassmüllanlage gepumpt. Die somit vermischten Fettabscheiderinhalte werden als Kat. 3 Mat. der TierNebV nach den Vorschriften der Hygieneverordnung entsorgt.

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung. Haben Sie Fragen zur Entsorgung von Nassmüll oder haben Sie konkreten Bedarf? Gerne sind wir für Sie da.

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