Einführung der Hygieneverordnung
Große Schäden und Gefahren durch Tierseuchen wie Schweinepest und BSE, die ursächlich mit der Verfütterung von Küchenabfällen in Zusammenhang gebracht wurden, führten zu gesetzgeberischen Veränderungen für die Speiseresteentsorgung. Innerhalb der EU wurde die Hygieneverordnung eingeführt. Das deutsche Tierkörperbeseitigungsgesetz war damit praktisch abgeschafft.
Die Verfütterung von Speiseabfällen wurde mit vierjähriger Übergangsfrist verboten. Küchen- und Kantinenabfälle (Abfallschlüssel Nr. 20 01 08) wurden in die Kategorie 3 Material der Hygieneverordnung EU 1774-2002 (Nicht für den menschlichen Verzehr) eingeteilt. In der Folge wurde die europäische Verordnung in deutsches Recht umgesetzt (TierNebG – Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, bzw. TierNebV – Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung).